Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gibt es für Startups verschiedene Fördermassnahmen, sowohl aus dem öffentlichen, als auch aus dem privaten Sektor:
Überblick
Die Förderung der Startup-Vorhaben kann in objektiv, subjektiv und quantitativ relevanter Form erfolgen.
- Staat
- Bund Innosuisse (ex-KTI / ex-CTI)
- Startup-Coaching-Innosuisse (ex-KTI / ex-CTI)
- Eidg. Technische Hochschule (ETH)
- Startup-Coaching-Hochschulen
- Bund Innosuisse (ex-KTI / ex-CTI)
- Kulturstiftung Pro Helvetia
- Eurostars Programm
- EUREKA, Europäische Gemeinschaft
- Inkubatoren
- Startup-Coaching-Inkubatoren
- Accelerator
- Startup-Coaching-Accelerators
- Förderprogramme
Staatliche Finanzierungsunterstützung
Kantone
Die Kantone verfügen die wirtschaftspolitische Kompetenz, Finanzierungsprogramme zugunsten von Unternehmen einzurichten. Sie nutzen diese Kompetenz meist und bieten vielfältige Finanzierungsangebote für Unternehmen und Startups an:
Bund
Der Bund erleichtert Unternehmern, auch Startups, mit dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen, der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) oder dem Technologiefonds die Aufnahme von Krediten und Darlehen:
Schweiz
Die Schweiz gehört auch ohne Finanzierungsprogramm des Bundes zu den innovativsten Ländern weltweit und verfügt über überdurchschnittlich viele rasch wachsende Unternehmen.
Weiterführende Informationen
Kantonale Finanzierungsangebote
Statt vieler Worte wird auf die nachfolgende Tabelle der verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten der Kantone bezüglich Unternehmensfinanzierung verwiesen.
Berücksichtigt sind Massnahmen, die geldwerte Anreizmechanismen beinhalten.
Nicht berücksichtigt sind:
- steuerliche Massnahmen
- Beratungsangebote
- Ausbildungsangebote
- Infrastrukturangebote
- Angebote der Kantonalbanken, wie zum Beispiel
- Innovationsstiftung und Bürgschaftsfonds der Schwyzer Kantonalbank
- Beteiligungsfinanzierung und Mezzanine-Kapital für Startups der Zürcher Kantonalbank
- allfällige Finanzierungsangebote der Gemeinden.
Überblick der kantonalen Finanzierungsangebote
Bild-Quelle (Tabelle 7)
Kantonale Finanzierungsangebote zur Unterstützung von Jungunternehmen
Bild-Quelle (Abbildung 10)
Übersicht der kantonalen Finanzierungsangebote (Stand 1. Februar 2016)
Anhang 2 – Seite 92/122 (PDF) | newsd.admin.ch
Bundesdarlehen und Bürgschaften
Der Bund beschränkt sich auf folgende Finanzierungsangebote:
- Gewerbeorientiertes Bürgschaftswesen
- Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
- Technologiefonds
Auf Eigeninitiative und auf parlamentarische Vorstösse hin werden immer wieder neue Finanzierungsmöglichkeiten in alle Richtungen geprüft. Gründer und Jungunternehmer tun gut daran, sich regelmässig über das aktuelle Finanzierungsangebot von Bund und Kantonen zu informieren.
Gewerbeorientiertes Bürgschaftswesen
Das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens, das der Bund mit Bürgschaftsgenossenschaften partnerschaftlich trägt, ermöglicht Startups und KMU’s einen erleichterten Zugang zu Bankkrediten. Es gibt drei regionale und eine gesamtschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft:
- Regionale Bürgschaftsgenossenschaft
- Bürgschaftsgenossenschaft Mitte
- Bürgschaftsgenossenschaft Ost
- Cautionnement romand
- Gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft
- Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen SAFFA (www.kmu-buergschaften.ch)
Es bestehen folgende Einsatzparameter:
- Quantitativ
- Bürgschaften für Kredite in der Höhe bis zu CHF 500 000
- Verlustrisiko-Mittragung des Bundes
- 65 %
- Verwaltungskostenbeiträge des Bundes
- Verwaltungskostenbeiträge ermöglichen es den Genossenschaften, die Gesuchsprüfungs-, die Überwachungskosten und die Risikoprämie tief zu halten und so den KMU vorteilhafte Konditionen zu offerieren.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz vom 06.10.2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
- Verordnung vom 12.06.2015 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
Zur Förderung der Beherbergungswirtschaft steht dem Bund das Instrument der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zur Verfügung (www.sgh.ch).
Die SGH ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft mit der gesetzlichen Aufgabe, die Beherbergungswirtschaft in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten zu fördern. Der Bund bestimmt via Genossenschaftskapital und Darlehen die finanziellen Mittel der SGH.
Die SGH ist in zwei Geschäftsfeldern tätig.
- Gewährung von Darlehen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten, subsidiär zu privaten Kapitalgebern
- Verwendungszwecke
- Erneuerung von Beherbungsbetrieben
- Kauf von Beherbergungsbetrieben
- Neubauten
- Ablösungen
- Verwendungszwecke
- Beratungsdienstleistungen
- Unternehmensbewertungen
- Machbarkeitsstudien
- Impulsprogramme zur vertieften Analyse und Bewertung der Beherbergungsstruktur einzelner Regionen
Weiterführende Informationen
- Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz vom 20.06.2003 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12)
- Verordnung vom 18.02.2015 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.121)
- Statuten vom 18.06.2015 der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) (SGH-Statuten) (SR 935.121.41)
- Geschäftsreglement vom 26.02.2015 der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH-Geschäftsreglement) (SR 935.121.42)
- Link zur SGH
- SGH | sgh.ch
Technologiefonds
Mit einem Technologiefonds fördert der Bund Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen.
- Förderungsmittel Bürgschaften
- Bürgschaften sollen innovativen Unternehmen erleichtern, Darlehen aufzunehmen
- Es geht darum, dass der Bund Darlehen an Unternehmen verbürgt
- Zielunternehmen
- Unternehmen, die neuartige Produkte und Verfahren zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zum Einsatz von erneuerbaren Energien und zur Schonung der natürlichen Ressourcen entwickeln und vermarkten
- Bürgschafts-Höchstsumme
- Die Bürgschaft darf höchstens CHF 3 Mio. betragen
- Sicherungsadressat
- Banken oder anderen geeigneten Darlehensgeber
- Sicherungsgegenstand
- Darlehen und die total fälligen Zinsen, ganz oder teilweise
- Maximale Bürgschafts-Laufzeit
- 10 Jahre
- Eigenfinanzierungsanteil des Unternehmens
- Geförderte Vorhaben sind vom Unternehmen in der Regel zu mindestens 40 % mit eigenen Mitteln zu finanzieren
- Sicherheiten
- Der Bund kann in begründeten Fällen Sicherheiten des Unternehmens verlangen
Weiterführende Informationen
- Grundlagen
- SR 935.12
- SR 641.71 (Art. 35)
- Link zum Technologiefonds
Mikrokredite
Bestimmte Organisationen gewähren Gründern als Startkapital Mikrokredite:
- Verein Go!
- Mikrokredit + Möglichkeit, aus Praxiserfahrung und Fachwissen von Mentoren zu profitieren
- Postfinance
- Accelerator
- Startup-Coaching-Accelerators
- Förderprogramme
Produkteentwicklungsbeiträge
Verschiedene Institutionen sind an der Finanzierung von Produkteentwicklungen interessiert. Beiträge an Produktentwicklungen werden meistens nur unter Voraussetzungen gesprochen, nämlich:
- Neuentwicklung eines Produkts
- Kooperation zwischen einem Unternehmen und einer anerkannten Forschungsstätte
Sind diese Voraussetzungen erstellt, werden bis zu 50 % der Entwicklungskosten übernommen.
Diese Angebote eignen sich vor allem für Hightech-Unternehmer.
Finanzierungen in diesem Bereich bieten an:
- Innosuisse (ex Kommission für Technologie und Innovation KTI)
- Forschungsfonds Aargau für Betriebe im Kanton Aargau
- Gebert Rüf Stiftung
- etc.
Weiterführende Informationen
- Forschungsfonds | ag.ch
- Gebert Rüf Stiftung | grstiftung.ch