Im Bereich der Beratung, Ausbildung und Infrastruktur für Startups bestehen von Seiten des Bundes und der Kantone zahlreiche und gute Angebote:
- Kantone
- kantonale und kantonsübergreifende Beratungs- und Coaching-Angebote
- Netzwerke unterstützen Jungunternehmen in ihrer Anfangsphase
- kantonale Ausbildungsangebote für Jungunternehmer
- Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, meist zu günstigen Konditionen
Nebst der kantonalen Programme existieren verschiedene Unterstützungsangebote des Bundes:
- Bund
- Innosuisse (früher KTI / CTI)
- Regionalpolitik des SECO
- Switzerland Global Enterprise (S-GE)
- Take-off Programm der Innosuisse zur Unterstützung von wissenschaftsbasierten Startups
- Innovationsparks
- spezifische Massnahmen im Bereich Startup und Spin-off an ausgewählten Standorten
Die verschiedenen staatlichen Angebote werden regelmässig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und bei Bedarf optimiert. Anlässlich dieser permanenten Überprüfungen wollen Bund und Kantone ihre Angebote laufend an die Bedürfnisse der Startups anpassen.
Die staatlichen Angebote im Einzelnen:
- Kantonale Förderangebote
- Kantonale Beratungsangebote
- Kantonale Ausbildungsangebote
- Kantonale Infrastrukturangebote
- Bundes-Förderangebote
- Startup-Unterstützung
- Wissens- + Technologie-Transfer (WTT)
- Take-off Programm
- Innovationspark
- Nationale Regionalpolitik (NRP)
- Unterstützung Hochschul-Spin-offs
- Exportförderung
- Swissnex-Unterstützung
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...Autoren:Startup UnternehmenEinleitung zum Startup in der SchweizAutoren:OrganisationsreglementEinleitung zum OrganisationsreglementAutoren:Aktienrechtliche KlagenEinleitung zu Aktienrechtlichen KlagenAutoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:Kommanditgesellschaft für kollek...Einleitung zur Kommanditgesellschaft für k...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht