Bei der Aktiengesellschaft und der GmbH erfolgt – im Gegensatz zu den Personengesellschaften – eine klare Trennung zwischen Privatem und Geschäft.
AG und GmbH werden als Unternehmen besteuert. Aktionär und Gesellschafter unterliegen der Steuerpflicht als Privatpersonen.
Die klare Trennung hat viele Vorteile, führt aber auch zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. So wird einerseits der Reingewinn bei der AG bzw. GmbH besteuert und andererseits fallen beim Aktionär bzw. Gesellschafter Einkommenssteuern auf die ausgeschütteten Dividenden bzw. Gewinne an.
Analog verhält es sich mit dem Aktienkapital bzw. dem Stammkapital der GmbH.
Bei der AG bzw. GmbH sind darauf Kapitalsteuern fällig und beim Aktionär bzw. beim GmbH-Gesellschafter Vermögenssteuern aufgrund des Aktienwerts bzw. des GmbH-Stammanteils. – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat dazu eine Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert herausgegeben.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
- Unternehmen (AG oder GmbH)
- Unternehmenssteuern
- Besteuerung von Kapitalgesellschaften | kmu.admin.ch
- Gesellschafter (Aktionär oder GmbH-Gesellschafter)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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