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Steuern natürliche Personen

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Fokus Steuern natürliche Personen

Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Stichworte:
Steuern natürliche Personen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Besteuerung von Privatpersonen erfolgt über die Einkommens- und Vermögenssteuer.

Im Einkommensteuerrecht stehen im Mittelpunkt die Ermittlung von Einkommen aus Beruf (Lohnausweis o.ä.) und unbeweglichem oder beweglichem Privatvermögen sowie steuerlich abzugsfähigen Auslagen und Spesen (Berufsauslagen (Fahrkosten, Mehrkosten auswärtiger Verpflegung, Wochenaufenthalt, Weiterbildung + Nebenerwerbsabzug), Krankheits- und Unfallkosten bzw. behinderungsbedingte Kosten, Liegenschaftenbetriebs- und –Unterhalts-Kosten privater Liegenschaften, Vermögensverwaltungskosten, Schuldzinsen, Unterhalt des getrennt lebenden Partners, Familienabzüge (Kinderabzug, Unterhaltszahlungen an Kinder, Ausbildungsabzug für Kinder), Vorsorgebeiträge und Versicherungsprämien, Beiträge an politische Parteien, Spenden usw.) sowie Aufrechnungen (Eigenmietwert etc.). Je nach Kanton sind mehr oder weniger weitere Abzüge möglich.

In besonderen Fällen kann – nicht in allen Kantonen – eine Besteuerung nach Aufwand erfolgen, die sog. „Pauschalbesteuerung“.

Das Vermögen ist im Nettobetrag der Vermögenssteuer unterworfen (Abzug Schulden, Persönlicher Abzug, je nach Kanton unterschiedlich).

Die Steuerdeklaration erfolgt stark formulargetrieben und zunehmend digital.

Besteuerung von Privatpersonen

Privatpersonen, die unselbständig erwerbstätig sind oder den Rentner-Status haben, sind nach ihrer Leistungsfähigkeit an ihrem Wohnsitze steuerpflichtig

Besteuerung Selbständigerwerbender

Als selbständig erwerbend gilt, wer eine gewinnstrebige, selbst organisierte Tätigkeit auf eigenes Risiko ausübt

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