LAWINFO

Steuerverfahrensrecht

QR Code

Einleitung zum Steuerverfahrensrecht

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Steuerverfahrensrecht sind die Regeln zur verpflichtenden Festsetzung des geschuldeten Steuerbetrages im Einzelfall normiert.

Das Veranlagungsverfahren dient der Ermittlung des für den Bestand und Umfang der Steuerpflicht wesentlichen Sachverhaltes.

Das Steuerverfahrensrecht ist in diesen Erläuterungen gegliedert in:

Veranlagungsarten (3)

Folgende drei Veranlagungsverfahren sind üblich:

Hinweis

Dieser Content befasst sich – wie soeben erwähnt – nur mit der Veranlagung der direkten Steuern, weshalb nachfolgend nur die sog. „gemischte Veranlagung“ im Detail erläutert wird.

Die folgenden zwei anderen Veranlagungsarten betreffen insbesondere:

Steuerveranlagung

Der Content dieser Infowebsite konzentriert sich auf das Steuerveranlagungsverfahren bei den direkten Steuern:

  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen.

Veranlagungsverfahren

Das Veranlagungsverfahren startet mit der behördlichen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung (samt Beilagen), wobei den Steuerpflichtigen gewisse Mitwirkungspflichten treffen:

Pflichten des Steuerpflichtigen
  • Formelle Mitwirkungspflicht
  • Materielle Mitwirkungspflicht
  • Mangelhaft ausgefüllte Steuererklärung
  • Steuererklärungs-Einreichungsfrist
  • Steuererklärung
  • Beilagen zur Steuererklärung
    • Lohnausweis
    • Wertschriftenverzeichnis / Schuldenverzeichnis
    • Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Ordentliche Veranlagung

    Nach Einreichung von Steuererklärung samt Beilagen startet der Fiskus mit der Ermittlung der (effektiven) Steuerdeklarationsdaten, unter Beachtung seines rechtlichen Gehörs und seiner anderen Verfahrensrechte, des Beweises und der Informationen Dritter sowie anderer Behörden:

    Ermessensveranlagung

    Die „Veranlagung nach Ermessen“ wenden die Steuerbehörden an, wenn der Steuerpflichtige nicht mitwirkt oder, wenn für die ziffernmässig genaue Veranlagung die notwendigen Grundlagen fehlen resp. die Steuerfaktoren mangels zuverlässiger Akten nicht einwandfrei ermittelt werden konnten:

    Rechtsmittelverfahren

    Der sich mit der Veranlagung der Steuerbehörden nicht einverstanden erklärende Steuerpflichtige kann sich mittels eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels wehren:

    Änderung rechtskräftiger Veranlagungen

    Nicht mehr mit einem (ordentlichen) Rechtsmittel anfechtbare, weil rechtskräftige Veranlagungen können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich korrigiert oder berichtigt werden:

    Inventar

    Nach dem Tod eines Steuerpflichtigen ist binnen zwei Wochen ein „amtliches Inventar“ (Steuerinventar) über sein Vermögen aufzunehmen:

    Bezug + Steuersicherung

    Nach der Steuerveranlagung folgt zwangsläufig das Inkasso der veranlagten Steuern beim Steuerpflichtigen:

      Kontakt

      Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

      Kontakt / Help

      Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

      Anrede

      Ihr Vorname*

      Ihr Nachname*

      Firma

      Telefonnummer*

      Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

      * = Pflichtfelder

      Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

      Vorbehalt / Disclaimer

      Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

      Urheber- und Verlagsrechte

      Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.