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Steuerstrafrecht

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Einleitung zum Steuerstrafrecht Schweiz

Rechtsgebiet:
Steuerstrafrecht
Stichworte:
Steuerstrafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fahrlässiges oder absichtliches Verschweigen von Vermögenswerten gegenüber den Steuerbehörden kann unangenehme Folgen haben.

Diese Webseite informiert Sie über die verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen von Steuerdelikten in der Schweiz. Dabei werden die Regelungen und Verfahren auf eidgenössischer Ebene aufgezeigt (mit Hinweisen auf kantonale Abweichungen).

Bei den Steuerdelikten wird unterschieden zwischen:

Weiter wird auf die folgenden Straftatbestände eingegangen:

Steuerwiderhandlungen

Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Verfahrenspflichten trotz Mahnung ist eine strafbare Steuerwiderhandlung. Die Ahndung dient dem Nachkommen der Deklarationspflicht und der Sicherstellung eines korrekten Steuerveranlagungsverlaufs:

Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist thematisch und rechtlich gegliedert in den Straftatbestand der vollendeten Steuerhinterziehung und in den Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung. Unterschiedlich sind die subjektiven und objektiven Voraussetzungen sowie die Strafen:

Abgabebetrug

Beim Abgabebetrug geht es um die Abgabenvorenthaltung durch arglistiges Verhalten oder sonstiges Verhalten:

Veruntreuung der Quellensteuer

Bei der Veruntreuung von Quellensteuern geht es um den Steuerabzug an der Quelle, welcher von der verpflichteten Person (Arbeitgeber) dahingehend missbraucht wird, dass die abgezogenen (Quellen-)Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen verwendet werden:

Scheinfirma zwecks Steuerhinterziehung

Scheinfirmen dienen als formal gegründete Gesellschaften oft Hintermännern für verdeckte Geschäfte uam:

Nachsteuerverfahren

Das Nachsteuerverfahren wird bei Feststellung nicht versteuerter Einkommen und Vermögen um die aus den verheimlichten Werte resul-tierenden Steuern, während längstens 10 Steuerperioden zurück, nach zu veranlagen:

Strafen

Die einzelnen Steuerstraftatbestände werden mit unterschiedlichen Strafen geahndet:

Verfahren, Rechtsmittel, Rechte + Pflichten

Es bestehen unterschiedliche Verfahren, Rechtsmitteln, Rechten und Pflichten, falls der Steuerpflichtige mit einer Sanktion der zuständigen Behörde nicht einverstanden ist:

Strafverfolgungsverjährung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Strafverfolgungs-Verjährung von Bedeutung sein:

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist das Instrument des Steuerpflichtigen, um nicht oder zu tief deklarierte Einkommen und Vermögenswerte nachträglich der Steuerbehörde – erstmalig straffrei – zu melden:

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