Fahrlässiges oder absichtliches Verschweigen von Vermögenswerten gegenüber den Steuerbehörden kann unangenehme Folgen haben.
Diese Webseite informiert Sie über die verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen von Steuerdelikten in der Schweiz. Dabei werden die Regelungen und Verfahren auf eidgenössischer Ebene aufgezeigt (mit Hinweisen auf kantonale Abweichungen).
Bei den Steuerdelikten wird unterschieden zwischen:
Weiter wird auf die folgenden Straftatbestände eingegangen:
Steuerwiderhandlungen
Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Verfahrenspflichten trotz Mahnung ist eine strafbare Steuerwiderhandlung. Die Ahndung dient dem Nachkommen der Deklarationspflicht und der Sicherstellung eines korrekten Steuerveranlagungsverlaufs:
Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung ist thematisch und rechtlich gegliedert in den Straftatbestand der vollendeten Steuerhinterziehung und in den Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung. Unterschiedlich sind die subjektiven und objektiven Voraussetzungen sowie die Strafen:
- Begriff
- Gesetzliche Grundlagen
- Abgrenzung zu Steuerumgehung
- Vollendete Steuerhinterziehung
- Rechtsnatur
- Voraussetzungen vollendete Steuerhinterziehung
- Subjekte
- Strafe
- Strafverfolgungs-Verjährung
- Exkurs: Selbstanzeige / Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen
- Versuchte Steuerhinterziehung
- Rechtsnatur
- Voraussetzungen versuchte Steuerhinterziehung
- Subjekte
- Busse
- Strafverfolgungs-Verjährung
Steuerbetrug
Der Steuerbetrug setzt nebst den Steuerhinterziehungs-Voraussetzungen ein Urkundendelikt des Steuerpflichtigen voraus:
Abgabebetrug
Beim Abgabebetrug geht es um die Abgabenvorenthaltung durch arglistiges Verhalten oder sonstiges Verhalten:
Veruntreuung der Quellensteuer
Bei der Veruntreuung von Quellensteuern geht es um den Steuerabzug an der Quelle, welcher von der verpflichteten Person (Arbeitgeber) dahingehend missbraucht wird, dass die abgezogenen (Quellen-)Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen verwendet werden:
Scheinfirma zwecks Steuerhinterziehung
Scheinfirmen dienen als formal gegründete Gesellschaften oft Hintermännern für verdeckte Geschäfte uam:
Nachsteuerverfahren
Das Nachsteuerverfahren wird bei Feststellung nicht versteuerter Einkommen und Vermögen um die aus den verheimlichten Werte resul-tierenden Steuern, während längstens 10 Steuerperioden zurück, nach zu veranlagen:
Strafen
Die einzelnen Steuerstraftatbestände werden mit unterschiedlichen Strafen geahndet:
Verfahren, Rechtsmittel, Rechte + Pflichten
Es bestehen unterschiedliche Verfahren, Rechtsmitteln, Rechten und Pflichten, falls der Steuerpflichtige mit einer Sanktion der zuständigen Behörde nicht einverstanden ist:
Strafverfolgungsverjährung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Strafverfolgungs-Verjährung von Bedeutung sein:
Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist das Instrument des Steuerpflichtigen, um nicht oder zu tief deklarierte Einkommen und Vermögenswerte nachträglich der Steuerbehörde – erstmalig straffrei – zu melden:
Weitere Themen des Steuerstrafrechts:
- Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- Internationale Amtshilfe in Steuersachen
- Erbenhaftung
- Haftung des Willensvollstreckers
- Verheimlichung / Beiseiteschaffung von Nachlasswerten im Inventarverfahren
- Haftung der Ehegatten
- Haftung der Steuervertreter / Dritter
- Strafbarkeit juristischer Personen
- Ermessensveranlagung
- Besondere Untersuchungsmassnahmen ESTV