Es kann zu Prozessen zwischen der Stockwerkeigentümergemeinschaft und einzelnen Stockwerkeigentümern kommen (z.B. über die Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung). In diesem Fall kann strittig werden, wer die Prozesskosten zu tragen hat. In Anwendung von Art. 712h Abs. 3 ZGB gilt diesfalls, dass die Kosten im Ausmass von Obsiegen und Unterliegen von den einzelnen Stockwerkeigentümer getragen werden müssen.
Beispiel:
Verliert die Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen zwei ihrer Mitglieder, so haben die übrigen im Verhältnis ihrer Anteile die Prozesskosten an die beiden obsiegenden Mitglieder zu bezahlen. Auch wenn die obsiegenden Mitglieder natürlich Teil der Gemeinschaft sind, haben sie keinen Anteil an ihre eigene Prozessentschädigung zu leisten.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Immobilien InvestmentsEinleitung zur direkten Immobilienanlage v...Autoren:DienstbarkeitEinleitung: Dienstbarkeit / Dienstbarkeits...Autoren:ImmobiliengesellschaftEinleitung zur ImmobiliengesellschaftAutoren:GrundpfandverschreibungEinleitung zur GrundpfandverschreibungAutoren:AnmerkungEinleitung zur AnmerkungAutoren:NutzniessungEinleitung zur Nutzniessung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht