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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

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Rechte / Pflichten Stockwerkeigentümer

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Eigentumswohnung, Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Prinzipien

Die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer werden bestimmt durch:

  • Gesetz
    • Stockwerkeigentums-Regeln (ZGB 712 ff.)
    • Ergänzendes Miteigentum (ZGB 646 ff.)
    • Verwiesenes Vereinsrecht (ZGB 64 ff. i.V.m. ZGB 712m Abs. 2)
  • Begründungsakt
  • Reglement
  • Hausordnung
  • Beschlüsse

Sofern und soweit nicht zwingende Regeln bestehen, ist eine Ergänzung oder Aenderung der gesetzlichen Ordnung möglich.

Die Stockwerkeigentumsregeln verlangen von jedem Stockwerkeigentümer

> Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber den übrigen Stockwerkeigentümern
> Pflicht zur schonenden Rechtsausübung gegenüber andern Stockwerkeigentümers
> Respektierung der anderen Stockwerkeigentümer für ein friedliches Zusammenleben
> Pflicht zur Konfliktbeilegung
> Beachtung der Verhaltensregeln des Nachbarrechts

Weiterführende Informationen

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