LAWINFO

Miteigentum

QR Code

Miteigentümer-Beschlüsse

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch das Miteigentum kennt – trotz fehlender Rechtsform – Beschlussfassungen der Miteigentümer. Der Gesetzgeber verlangt für Beschlussfassungen unterschiedliche Mehrheiten:

Grundlagen

  • Beschluss = mehrseitiges Rechtsgeschäft
  • Ziel: Herbeiführung eines Entscheids
  • Definitionen
    • Personenentscheid: Wahl
    • Sachentscheid: Abstimmung
  • Wirkungen
    • Unmittelbare Wirkungsentfaltung
    • Wirkungen auch für Rechtsnachfolger [vgl. ZGB 649a]

Einstimmigkeit

  • Erlass einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung [vgl. ZGB 647 Abs. 1]
  • Veräusserung Miteigentumsobjekt(e) [vgl. ZGB 648 Abs. 2]
  • Belastung Miteigentumsobjekt(e) [vgl. ZGB 648 Abs. 2]
    • Beschränkte dingliche Rechte
    • Vorzumerkende persönliche Rechte
    • Grundpfandrechte
  • Zweckänderung [vgl. ZGB 648 Abs. 2]
  • Luxuriöse bauliche Massnahmen [vgl. ZGB 647e Abs. 1]
    • Ausnahme von der Einstimmigkeit
      • Qualifiziertes Mehr, wenn die nicht zustimmenden Miteigentümer nicht beeinträchtigt und die Kosten durch die zustimmenden Miteigentümer übernommen werden etc. [vgl. ZGB 647e Abs. 2]
  • Vereinbarung des Aufhebungs-Ausschlusses [vgl. ZGB 650 Abs. 2]
  • Vereinbarung über die Aufhebung oder Änderung des Miteigentümer-Vorkaufsrechts [vgl. ZGB 682 etc.]

Mehrheit

Literatur

  • MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK N 21 zu ZGB 647
  • MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK N 3 zu ZGB 647b

Judikatur

  • BGE 5A_821/2014 vom 12.02.2015 (ausschliessliche Nutzungsrecht aus ME kann nicht durch Stockwerkeigentümer ausgehebelt werden)

Link

www.law-news.ch/Gerichtsentscheide-Stockwerkeigentum-Ausschliessliches-Nutzungsrecht-kraft-gewöhnlichen-Miteigentums-Keine-Aushebelung-über-Stockwerkeigentum

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.