= Vertreter des Opfers selbst und seiner Angehörigen, meist fachlich selbständige öffentliche und private Beratungsstellen in ihrer Sonderstellung
Literatur
- GOMM PETER / ZENTNER DOMINIK, Opferhilfegesetz, Bundesgesetz vom 23.03.2007 über die Hilfe von Opfer von Straftaten, 3. Auflage, Bern 2009
Judikatur
- BGE 122 II 315