Die lebzeitige Nachfolgeregelung ist ein Spannungsfeld:
Spannungsfelder der Nachfolgeregelung:
Die Ausgestaltung des Kaufsgeschäfts oder der gemischten Schenkung ist Parteisache von Unternehmer und Nachfolger:
- Personell
- der Nachfolger ist bestimmt: Er ist der Käufer bzw. Erwerber.
- organisatorisch
- der Nachfolger ist als Organ des Unternehmens zu inthronisieren
- rechtlich
- Kaufvertrag (share deal30 oder asset deal) mit gegenleistungsgerechtem Kaufpreis oder
- Abtretungsvertrag, falls Gegenleistung teilweise oder ganz unentgeltlich (Schenkung oder Erbvorbezug)
- finanziell
- Eigenmittel (eigene Mittel des Nachfolgers, allf. Erbvorbezüge vom Unternehmer, Schenkungen usf.)
- Fremdmittel (Bank, Verkäuferdarlehen des Unternehmers usf.)
Die Familienlösung zu Lebzeiten
Vorteile
- Führung und Eigentum sind ident
- Stufenweiser Führungswechsel möglich
- Erwerb externe Führungserfahrung möglich
Nachteile
- Hoher Erwartungsdruck
- Mangelnde Objektivität bei der Beurteilung des Nachfolgers
- Nepotismus schreckt externe Führungskräfte ab
Tipps
- Planung von personellen und finanziellen Ressourcen
- Beizug externer, kritisch-konstruktiver Berater
- Planung in ehegüter-, erb-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Hinsicht
- Nur 1 Nachfolger
- Nachfolgeplanung operative/strategische Führung mit Zeitfenster
- Finanziell tragbare Übernahmebedingungen
- Keine unfaire Behandlung der Miterben
- Nach Übergabe auf Distanz gehen
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Weiterführende Informationen
- Schenkungen
- Erbvorbezug | erb-vorbezug.ch
- Immobiliennachfolge
- Nutzniessung (Vorbehaltsnutzung)
- Unternehmenskauf / -verkauf
- Schenkung
- Erbvorbezug
- Immobiliennachfolge
- Nutzniessung / Vorbehaltsnutzung
30 Übertragung aller Aktien sofort, in Etappen oder nur eines Teils und in Etappen