Die lebzeitige Nachfolgeregelung ist ein Spannungsfeld:
Spannungsfelder der Nachfolgeregelung:
Die Ausgestaltung des Kaufsgeschäfts oder der gemischten Schenkung ist Parteisache von Unternehmer und Nachfolger:
- Personell
- der Nachfolger ist bestimmt: Er ist der Käufer bzw. Erwerber.
- organisatorisch
- der Nachfolger ist als Organ des Unternehmens zu inthronisieren
- rechtlich
- Kaufvertrag (share deal30 oder asset deal) mit gegenleistungsgerechtem Kaufpreis oder
- Abtretungsvertrag, falls Gegenleistung teilweise oder ganz unentgeltlich (Schenkung oder Erbvorbezug)
- finanziell
- Eigenmittel (eigene Mittel des Nachfolgers, allf. Erbvorbezüge vom Unternehmer, Schenkungen usf.)
- Fremdmittel (Bank, Verkäuferdarlehen des Unternehmers usf.)
Die Familienlösung zu Lebzeiten
Vorteile
- Führung und Eigentum sind ident
- Stufenweiser Führungswechsel möglich
- Erwerb externe Führungserfahrung möglich
Nachteile
- Hoher Erwartungsdruck
- Mangelnde Objektivität bei der Beurteilung des Nachfolgers
- Nepotismus schreckt externe Führungskräfte ab
Tipps
- Planung von personellen und finanziellen Ressourcen
- Beizug externer, kritisch-konstruktiver Berater
- Planung in ehegüter-, erb-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Hinsicht
- Nur 1 Nachfolger
- Nachfolgeplanung operative/strategische Führung mit Zeitfenster
- Finanziell tragbare Übernahmebedingungen
- Keine unfaire Behandlung der Miterben
- Nach Übergabe auf Distanz gehen
Download
Weiterführende Informationen
- Schenkungen
- Erbvorbezug | erb-vorbezug.ch
- Immobiliennachfolge
- Nutzniessung (Vorbehaltsnutzung)
- Unternehmenskauf / -verkauf
- Schenkung
- Erbvorbezug
- Immobiliennachfolge
- Nutzniessung / Vorbehaltsnutzung
30 Übertragung aller Aktien sofort, in Etappen oder nur eines Teils und in Etappen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.