Bei der örtlichen Anknüpfung ist
- der Sitz eine Politische Gemeinde
- das Domizil eine Anschrift
Der Unternehmenssitz im weiteren, nicht rechtlichen Sinne wird bestimmt durch:
- STANDORTWAHL
- Standortkategorien
- Standortfaktoren
- Standortwahl-Verfahren
- UNTERNEHMENSSITZ
- Örtliche Anknüpfung = eine Politische Gemeinde
- UNTERNEHMENSDOMIZIL
- Örtliche Anknüpfung = eine Anschrift
Unternehmenssitz
Nicht nur Privatpersonen benötigen einen örtlichen Anknüpfungspunkt (Wohnsitz), sondern auch juristische Personen: den Sitz oder Unternehmenssitz. Der Sitz des Unternehmens ist der örtliche Anknüpfungspunkt, der frei gewählt werden kann (sog. Satzungssitz). Fehlt es an einem rechtsgeschäftlichen Sitz, befindet sich der Sitz am Ort, wo das Unternehmen die Verwaltung führt (sog. tatsächlicher Sitz). Die Auffangregel des „tatsächlichen Sitzes“ stellt sicher, dass jede schweizerische Gesellschaft ihren Sitz hat.
» Statutarischer Sitz
» Gesetzlicher Sitz
» Verlegung des Unternehmenssitzes in der Schweiz
» Verlegung einer Gesellschaft in die Schweiz / ins Ausland
Rechts- und Steuerfolgen des Unternehmenssitzes:
» Anknüpfungen
» Internationales Privatrecht
Hinweis: Ein Gemeindename, der in der Schweiz mehrmals besteht, ist durch die Kantonsangabe zu präzisieren (z.B. Buchs ZH / Buchs AG / Buchs SG oder Pfäffikon ZH / Pfäffikon SZ).
Rechtsdomizil
Das Rechtsdomizil ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft an ihrem Sitz erreicht werden kann.
» Überblick zum Rechtsdomizil
» Eigene Büros und c/o-Adresse
» Weitere Adressen
» Keine eigenen Büros > Domizil
» Domizilhalter und Domizilerklärung
» Domizilkündigung / Verlust des Domizils
» Domiziländerung
Musterschreiben und Vorlagen
Muster für Sitzverlegungs-Urkunden, Statuten, Handelsregisteranmeldung, Domizilverträge und Domizilannahmeerklärung finden Sie unter » Muster.