Statt einer Wiederholung wird bezüglich der Elemente des Lizenzvertrages, Pflichten Lizenzgeber und Pflichten Lizenznehmer verwiesen auf:
Kernpunkte eines Lizenzvertrags des Rechtsinhabers zur Rechtseinräumung an den Lizenznehmer sind:
Beschreibung des Lizenzgegenstands
- geschütztes Recht
- definiertes Nutzungsrecht
- = Lizenz
- Objekte des Lizenzvertrages
Festlegung des zur Nutzungsbereichs
- freigegebenes Marktsegment
- Marktregion
Laufzeit
- = Dauer
Entgelt (Lizenzgebühren)
- Anfangsgebühr (sog. Down payments)
- Laufende Gebühr (in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg und / oder Nutzen)
Vertragsstrafen
Vertragsklauseln
- Standardklauseln
- Spezialklauseln
Weitere Detailinformationen
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 22 ff.
- HILTY RETO M., in: Loewenheim Ulrich (Hrsg.), Handbuch des Urheberrechts, München 2003, N 91 + N 94 zu § 52
- HILTY RETO M., Basler Kommentar, Vorbemerkungen, N 4 zu Art. 380 – 393 OR
- VON BÜREN ROLAND, Der Lizenzvertrag, SIWR I/1, S. 293 + S. 295
- TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Band II, 3. Auflage, Basel / Frankfurt a.M. 1983, S. 824 f.
Weiterführende Informationen
- Allgemein / URG-Lizenzvertrag
- Vertragsform
- Vertragsinhalt
- Vertragsredaktion
- Vertragsnachbetreuung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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