Einleitung
Die ausserordentlichen Verjährungsfristen weichen vom Grundsatz der 10-jährigen Verjährungsfrist ab. Es gibt zahlreiche Ausnahmen vom 10-Jahres-Verjährungsfrist-Grundsatz:
In folgenden Fällen handelt es sich um sog. „abgeleitete Verjährungsfristen“:
Die vertraglichen und ausservertraglichen Verjährungsfristen sind zusammengefasst in:
Literatur
- GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3293 ff.