Der Gesetzgeber hat den Verlagsvertrag in voller Kürze geregelt. Die dürftige Judikatur lässt darauf schliessen, dass sich Verlaggeber und Verleger stets einvernehmlich finden. Abgesehen von Bestsellern und Sensationsjournalismus sind die Interessenwerte meistens nicht sehr hoch. Die derzeitigen Entwicklungen im Print- und Digitalbereich lassen keine Anzeichen erkennen, dass sich die durchschnittlichen Verlaggeber-Honorare merklich nach oben entwickeln. Was nicht ist, kann aber noch werden.
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