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Vertragsmanagement

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Standardklauseln

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die weiteren Bestimmungen lassen sich oft modular aufbauen, insbesondere die Standardklauseln wie

  • Schriftformwahl
    • als Gültigkeitsvoraussetzung (keine Behauptungen der Gegenpartei, der Vertrag sei geändert oder ergänzt worden, ohne schriftliche Abrede möglich)
    • zu Beweiszwecken
  • Rechtswahl
    • Ausschluss des UN-Kaufsrechts?
    • Ausschluss des Wiener Kaufsrechts?
    • Koordination von Rechtswahl und Konfliktlösung
  • Gerichtsstand
    • nach Gesetz
    • Gerichtsstandsvereinbarung im Binnenverhältnis (ZPO 17)   =   Prorogation
      • Möglichkeit der Parteien, für einen bestehenden oder künftigen Rechtsstreit über Ansprüche aus einem bestimmten Rechtsverhältnis – schriftlich – einen Gerichtsstand zu vereinbaren, mit der Vermutung der Ausschliesslichkeit und Wirkung gegenüber Dritten, auch Rechtsnachfolgern
    • Gerichtsstandsvereinbarung im internationalen Verhältnis (IPRG 5 ff.)
      • Möglichkeit der Parteien, für vermögensrechtliche Streitigkeiten unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände – schriftlich – einen Gerichtsstand zu vereinbaren
  • Konfliktlösung
    • Staatliches Gericht
    • Private Streitbeilegung
      • Schlichtungen / Mediation / Alternative Streitbeilegung / Schiedsgerichtsbarkeit
      • Einbezogen Streitigkeiten
      • Zahl der Schlichter bzw. Schiedsrichter / Ernennungsmodus
      • Ort des Verfahrens
      • Sprache des Verfahrens
  • Salvatorische Klausel
    • =         Klausel mit dem Zweck, den rechtlichen Bestand oder den wirtschaftlichen Erfolg des Vertrags für den Fall seiner teilweisen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit so weit wie möglich aufrechtzuerhalten

Vertragsstil

  • Vertragsumfang so knapp wie möglich, so umfassend wie notwendig
  • Definitionen festlegen
    • Verwendung der Regelwerk-Begriffe
    • zB Incoterms
  • Vermeidung von Auslegungsfragen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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