Bei der Interzession geht es um die Sicherung von Krediten an den beherrschenden Aktionären oder eines Konzernrahmenkredits:
Begriff
- Eintreten für die Schuld, ohne dass diese übernommen würde, mit dem Ziel, seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung zu stellen
Interzessionsauftrag
- Auftrag zur Kreditsicherung im Interesse des Aktionärs bzw. des Konzerns gegen Vergütung und Aufwandersatz, inkl. Zinsen (vgl. OR 402 Abs. 1)
- Im Prinzip gilt das Recht des entgeltlichen einfachen Auftrags von OR 394 Abs. 3
Interzedierende Rechtsgeschäfte
- Bürgschaft
- Garantie
- Drittpfand
- Sicherungsübereignung von Drittvermögen
- Sicherungszession von Drittforderungen
- Schuldbeitritt
Problematik
- Interessengefährdung der Interzedentin
- Finanzielles Risiko von Interzessionsgeschäften
- Gefahr des Missbrauchs der Interzession im Interesse des beherrschenden Aktionärs bzw. des Konzerns
- Problematische Kredit- und Sicherungssituationen
- Upstream-Sicherung
- Sidestream-Sicherung
- Sicherung für Konzernfinanzierung
Rechtliche Aspekte
- Vertragsrechtliche Aspekte
- Strikte sachlich begründetes Geschäft
- Ordentliche Abgeltung, at arm’s length (Drittmannstest)
- Frage des Vermögensschutzes
- Frage nach der verdeckten Gewinnausschüttung
- Voraussetzungen für eine geschäftsmässige Abwicklung der Interzession nicht erstellt: Geschäftserledigung in Verbindung mit einer Ausschüttung
- oder: offene Ausschüttung
- siehe gesellschaftsrechtliche Aspekte
- Strikte sachlich begründetes Geschäft
- gesellschaftsrechtliche Aspekte
- Gewinnausschüttung
- Zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte (Betreibung / Konkurs)
- Konkurs der Interzedentin
- Bank: Forderungseingabe der Eventualforderung
- Konkursitin: Inventaraufnahme des Rückleistungsanspruch bzw. Admassierung, sofern die Gemeinschuldnerin den ungültigen Sicherungsvertrag erfüllt hat und deswegen in Konkurs gefallen ist
- Prüfung einer allfälligen paulianischen Anfechtung
- Konkurs der Mutter- bzw. Schwestergesellschaft
- Erfülltes Interzessionsgeschäft
- Prüfung der Gültigkeit der Interzession
- Prüfung der korrekten Berücksichtigung und Abgeltung von Leistung und Risiko (normales Geschäftsrisiko?); bei nicht ordentlicher Abgeltung muss angenommen werden, die Interzedentin sei missbraucht worden
- Prüfung einer allfälligen paulianischen Anfechtung
- Nicht erfülltes Interzessionsgeschäft
- KM: Erfüllungsverweigerung
- Bank: Forderungseingabe des Rückerstattungsanspruchs
- etc.
- Erfülltes Interzessionsgeschäft
- Konkurs der Interzedentin
- Bankenrechtliche Aspekte
- Verletzung der Pflicht zur einwandfreien Geschäftsführung?
- Weitere bankenrechtliche Konsequenzen?
- Steuerrechtliche Aspekte
- Steuerrechtliche Einordnung des konkreten Interzessionsgeschäftes?
- Verdeckte Gewinnausschüttung?
- Steuerhinterziehung, ev. Steuerbetrug?
- Strafrechtliche Aspekte
- Ungetreue Geschäftsbesorgung?
- Konkursdelikte?
Weiterführende Informationen
- Bürgschaft | buergschaft.ch
- Garantien | garantien.ch
- Drittpfand | drittpfand.ch
- Sicherungsübereignung | sicherungsuebereignung.ch
- Sicherungszession | sicherungszession.ch
- Sshuldbeitritt | schuldbeitritt.ch
- Forderungseingabe
- Paulianische Anfechtung | paulianische-anfechtung.ch
- Steuerhinterziehung | steuer-hinterziehung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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