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Zession

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GLÄUBIGERWECHSEL OHNE ZESSION

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In folgenden Fällen findet der Gläubigerwechsel ohne Zession (Abtretung) statt:

Universalsukzession

  • =   Gesamtrechtsnachfolge
  • Anwendungsfälle
    • Erbfolge
    • Umstrukturierungsrecht
      • Fusion
      • Spaltung
      • Vermögensübertragung

Vertragsübernahme

  • =   Vertragsparteiwechsel
  • Anwendungsfälle
    • Miet- und Pachtrecht
      • Vertragsübergang bei Verkauf der Miet- oder Pachtsache
      • Mieterseitige Vertragsübertragung (zB Ersatzmieter / Ersatzpächter)
    • Arbeitsrecht
      • Betriebsübernahme
      • Arbeitgebertod
    • Pauschalreiserecht
      • Erleichterte Vertragsübertragung (unter Voraussetzungen) durch die buchende Person an einen Dritten (PauRG 17)
    • Versicherungsrecht
      • Uebergang des Versicherungsvertrages bei Handänderungen nach VVG 54, wenn der Erwerber den Uebergang nicht binnen 14 Tagen seit Kenntnis ablehnt

Legalzession

  • =   Forderungsübergang von Gesetzes wegen
  • Automatischer Forderungsübergang mit Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung, zB Zahlung
  • Anwendungsfälle
    • Forderungsübergang bei Auszahlung einer Insolvenzentschädigung
    • Forderungsübergang bei Auszahlung einer Arbeitslosenentschädigung

Übergang durch Gerichtsurteil

  • =   Forderungsübergang qua Gerichtsurteil
  • Automatische Rückübertragung oder Zusprechung einer Forderung
  • Anwendungsfälle
    • Mietstreitigkeiten
      • Richterliche Vertragsübertragung zum Schutz der Persönlichkeit
      • Richterliche Vertragsübertragung der Familienwohnung
    • Streitigkeiten über die Zusammensetzung eines Vermögens
    • Zwangsvollstreckung bzw. Konkurs
      • Rückführung gläubiger-schädigend entäusserter Vermögenswerte (Pauliana)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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