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Zession

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GLÄUBIGERWECHSEL OHNE ZESSION

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In folgenden Fällen findet der Gläubigerwechsel ohne Zession (Abtretung) statt:

Universalsukzession

  • =   Gesamtrechtsnachfolge
  • Anwendungsfälle
    • Erbfolge
    • Umstrukturierungsrecht
      • Fusion
      • Spaltung
      • Vermögensübertragung

Vertragsübernahme

  • =   Vertragsparteiwechsel
  • Anwendungsfälle
    • Miet- und Pachtrecht
      • Vertragsübergang bei Verkauf der Miet- oder Pachtsache
      • Mieterseitige Vertragsübertragung (zB Ersatzmieter / Ersatzpächter)
    • Arbeitsrecht
      • Betriebsübernahme
      • Arbeitgebertod
    • Pauschalreiserecht
      • Erleichterte Vertragsübertragung (unter Voraussetzungen) durch die buchende Person an einen Dritten (PauRG 17)
    • Versicherungsrecht
      • Uebergang des Versicherungsvertrages bei Handänderungen nach VVG 54, wenn der Erwerber den Uebergang nicht binnen 14 Tagen seit Kenntnis ablehnt

Legalzession

  • =   Forderungsübergang von Gesetzes wegen
  • Automatischer Forderungsübergang mit Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung, zB Zahlung
  • Anwendungsfälle
    • Forderungsübergang bei Auszahlung einer Insolvenzentschädigung
    • Forderungsübergang bei Auszahlung einer Arbeitslosenentschädigung

Übergang durch Gerichtsurteil

  • =   Forderungsübergang qua Gerichtsurteil
  • Automatische Rückübertragung oder Zusprechung einer Forderung
  • Anwendungsfälle
    • Mietstreitigkeiten
      • Richterliche Vertragsübertragung zum Schutz der Persönlichkeit
      • Richterliche Vertragsübertragung der Familienwohnung
    • Streitigkeiten über die Zusammensetzung eines Vermögens
    • Zwangsvollstreckung bzw. Konkurs
      • Rückführung gläubiger-schädigend entäusserter Vermögenswerte (Pauliana)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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