In folgenden Fällen findet der Gläubigerwechsel ohne Zession (Abtretung) statt:
Universalsukzession
- = Gesamtrechtsnachfolge
- Anwendungsfälle
- Erbfolge
- Umstrukturierungsrecht
- Fusion
- Spaltung
- Vermögensübertragung
Vertragsübernahme
- = Vertragsparteiwechsel
- Anwendungsfälle
- Miet- und Pachtrecht
- Vertragsübergang bei Verkauf der Miet- oder Pachtsache
- Mieterseitige Vertragsübertragung (zB Ersatzmieter / Ersatzpächter)
- Arbeitsrecht
- Betriebsübernahme
- Arbeitgebertod
- Pauschalreiserecht
- Erleichterte Vertragsübertragung (unter Voraussetzungen) durch die buchende Person an einen Dritten (PauRG 17)
- Versicherungsrecht
- Uebergang des Versicherungsvertrages bei Handänderungen nach VVG 54, wenn der Erwerber den Uebergang nicht binnen 14 Tagen seit Kenntnis ablehnt
- Miet- und Pachtrecht
Legalzession
- = Forderungsübergang von Gesetzes wegen
- Automatischer Forderungsübergang mit Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung, zB Zahlung
- Anwendungsfälle
- Forderungsübergang bei Auszahlung einer Insolvenzentschädigung
- Forderungsübergang bei Auszahlung einer Arbeitslosenentschädigung
Übergang durch Gerichtsurteil
- = Forderungsübergang qua Gerichtsurteil
- Automatische Rückübertragung oder Zusprechung einer Forderung
- Anwendungsfälle
- Mietstreitigkeiten
- Richterliche Vertragsübertragung zum Schutz der Persönlichkeit
- Richterliche Vertragsübertragung der Familienwohnung
- Streitigkeiten über die Zusammensetzung eines Vermögens
- Zwangsvollstreckung bzw. Konkurs
- Rückführung gläubiger-schädigend entäusserter Vermögenswerte (Pauliana)
- Mietstreitigkeiten
Weiterführende Informationen
- Vermieterwechsel
- Nachmieter
- Betriebsübernahme | betriebsuebernahme.ch
- Arbeitnehmertod
- Erbrecht – Erbschaft & Vermächtnis | erb-recht.ch
- Umstrukturierung
- Unternehmensfusion | unternehmensfusion.ch
- Paulianische Anfechtung