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Zession

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Zession nach Drittschuldnerkreis

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Globalzessionspraxis werden gelegentlich Drittschuldnerkreise gebildet.

Die „Drittschuldnerkreis-Zession“ lässt eine Zuordnung der Forderungen zum jeweiligen Zessionar im Entstehungszeitpunkt zu. Dieser Vorteil erlaubt die Abgrenzung zwischen 

  • zedierten und nicht zedierten Kundenguthaben
  • „Zessions-Gruppen“ zugunsten verschiedener Banken

Die Unterscheidung nach Drittschuldnerkreisen kann erfolgen als: 

  • Forderungen gegenüber Kundengruppen
    • nach Anfangsbuchstaben des Firma- oder Geschlechtsnamens der Kunden
  • Forderungen in Bezüger-Klassifizierung
    • Grossabnehmer
    • Wiederverkäufer
    • Endkunden
    • usw.
  • Forderungen nach geographischen Aspekten
    • Regionale Aufgliederung (Deutschschweiz, Welschland, Tessin usw.) der Drittschuldner
    • Aufgliederung der Drittschuldner nach Unternehmenssitzen bzw. Wohnorten

In dieser Gestaltung lassen sich die Forderungen zum jeweiligen Zessionaren im Entstehungszeitpunkte zweifelsfrei zuordnen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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