In der Globalzessionspraxis werden gelegentlich Drittschuldnerkreise gebildet.
Die „Drittschuldnerkreis-Zession“ lässt eine Zuordnung der Forderungen zum jeweiligen Zessionar im Entstehungszeitpunkt zu. Dieser Vorteil erlaubt die Abgrenzung zwischen
- zedierten und nicht zedierten Kundenguthaben
- „Zessions-Gruppen“ zugunsten verschiedener Banken
Die Unterscheidung nach Drittschuldnerkreisen kann erfolgen als:
- Forderungen gegenüber Kundengruppen
- nach Anfangsbuchstaben des Firma- oder Geschlechtsnamens der Kunden
- Forderungen in Bezüger-Klassifizierung
- Grossabnehmer
- Wiederverkäufer
- Endkunden
- usw.
- Forderungen nach geographischen Aspekten
- Regionale Aufgliederung (Deutschschweiz, Welschland, Tessin usw.) der Drittschuldner
- Aufgliederung der Drittschuldner nach Unternehmenssitzen bzw. Wohnorten
In dieser Gestaltung lassen sich die Forderungen zum jeweiligen Zessionaren im Entstehungszeitpunkte zweifelsfrei zuordnen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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