Begriff
Der Factoringvertrag ist die Verpflichtung des Zedenten, gegenwärtige und künftige Forderungen dem Factor (Zessionar) abzutreten, damit dieser seine Leistungen (Bevorschussung des Debitorenbestandes, Führung der Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso); beim echten Factoring beinhaltet der Factoringvertrag ein Forderungskauf, beim unechten Factoring eine Sicherungszession.
Leistungs-Elemente
Im Factoringvertrag werden in der Regel versprochen:
- Factor (Zessionar)
- Bevorschussung der Forderungssumme (in der Regel 80 %)
- Führung Debitorenbuchhaltung
- Mahnwesen
- Inkasso der abgetretenen Forderungen (Zession)
- Begleichung der Restsumme bei Bezahlung durch den Debitorenschuldner
- Übernahme des Delkredererisiko (= echtes Factoring / non recourse factoring)
- = Verpflichtung des Factors, bis zu einer bestimmten Limite das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Debitorenschuldner zu tragen (Tragung Solvenzrisiko)
- Unternehmen (Zedent)
- Entgelt an Factor
- Factoringkommission
- Entschädigung für die Bevorschussung an Factor
- Factoringzins (kontokorrentmässige Berechnung)
- Entgelt an Factor
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Echtes Factoring
Charakteristika
- Erwerb der Debitoren durch den Factor nach den Regeln des Kaufrechts (Forderungskauf), aber hinsichtlich der Gewährleistung nach des Zessionsrechts (volle Risikotragung)
- Kein Rückgriff des Factors auf den Zedenten bei Uneinbringlichkeit der Debitorenforderung(en)
- Führung der Debitorenbuchhaltung
- Weitere vereinbarte Dienstleistungen
Elemente
- siehe vorn
Ablauf
- Ordentliche Verhältnisse / vertragsgemäss Abwicklung
- Abwicklung über ordentlichen Zahlungsverkehr (Debitoreneingänge auf vereinbartem Bankkonto)
- Stille Zession (keine Notifikation)
- Eintritt ausserordentlicher Verhältnisse
- Notifikation
Zessionsbeurteilung
- Im Beanspruchungsfalle der Zession Wandelung in einer Zession zahlungshalber
- Zessionar trägt kein Bonitätsrisiko
- Inkasso und Verrechnung der eingehenden Debitorenzahlungen mit dem Schuldsaldo erfolgen nur notfalls
- Im Regelfall keine Notifikation (stille Zession zur Vermeidung negativer Bonitätsrückschlüsse)
Unechtes Factoring
Unterscheidung vom Echten Factoring
- Factor übernimmt kein Delkredererisiko
Elemente
- Darlehen mit Sicherungszession
- Vorbehalt des Recht zur Rückzession an den Erstzedenten
- Übliche Factoring-Dienstleistungen
Ablauf
- Inkassoerfolg
- Verrechnung des einkassierten Betrages mit der Darlehensforderung des Factors
- Inkassomisserfolg
- Rückzession an den Zedenten
Zessionsbeurteilung
- Fiduziarische Zession (Sicherungszession), da der Factor die Forderungen nicht käuft, sondern sich sicherheitshalber abtreten lässt
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