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Zession

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Ursprüngliches Rechtsverhältnis

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fortbestand

  • Ursprünglich zwischen Zedent und Schuldner bestandenes Rechtsverhältnis besteht fort und wird durch die Zession bzw. Abtretung nicht berührt

Gegenstand des Fortbestands

  • Der Fortbestand betrifft
    • Verpflichtungsgeschäft zwischen Zedenten und Schuldner
    • Verfügungsgeschäft zwischen Zedenten und Schuldner
  • Kettenabtretungen
    • Fortbestand aller im Nachgang zur Begründung des Schuldverhältnisses geschlossenen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte

» Weiterführende Informationen zu ursprüngliches Rechtsverhältnis

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