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Zession

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Ursprüngliches Rechtsverhältnis

Rechtsgebiet:
Zession
Stichworte:
Zession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fortbestand

  • Ursprünglich zwischen Zedent und Schuldner bestandenes Rechtsverhältnis besteht fort und wird durch die Zession bzw. Abtretung nicht berührt

Gegenstand des Fortbestands

  • Der Fortbestand betrifft
    • Verpflichtungsgeschäft zwischen Zedenten und Schuldner
    • Verfügungsgeschäft zwischen Zedenten und Schuldner
  • Kettenabtretungen
    • Fortbestand aller im Nachgang zur Begründung des Schuldverhältnisses geschlossenen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte

» Weiterführende Informationen zu ursprüngliches Rechtsverhältnis

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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