Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Lehrvertrag
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Fazit und Checklisten

Fazit Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden... weiterlesen

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Lehrzeugnis

Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, welches enthält: die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit die Dauer der... weiterlesen

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Lohn und Ferien

Lohn In Anbetracht der Legaldefinition von OR 344 ist die Tätigkeit der lernenden Person nicht notwendigerweise entgeltlich. Ist ein Lohn weder ausgeschlossen noch verabredet, so... weiterlesen

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Probezeit

Die Probezeit darf betragen: nicht weniger als einen Monat nicht mehr als drei Monate beträgt drei Monate, wenn die Vertragsparteien keine Probezeit festgelegt haben kann... weiterlesen

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Genehmigung

Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3). Wird der Abschluss... weiterlesen

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Vertragsinhalt

Der Gesetzgeber stellt für den Lehrvertrag folgende Inhaltsanforderungen: Art der beruflichen Bildung Dauer der beruflichen Bildung Lohn Probezeit Arbeitszeit Ferien (OR 344a Abs. 2) Judikatur... weiterlesen

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Form

Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (OR 344a Abs. 1). Die Nicht-Beachtung der Schriftform hat aufgrund von OR 320 Abs. 2 und BBG... weiterlesen

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Lehrvertragselemente

Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Ausbildungszweck Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit Ausbildungspflicht des Arbeitgebers Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen... weiterlesen

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Abgrenzungen

Praktikumsvertrag =   Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist zB Anwaltspraktikum zB Notariatspraktikum oder Bewährung... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

Bundesverfassung BV 63 Gesetze Auch für die lernende Person sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 344 ff. (Der... weiterlesen

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Einleitung zum Lehrvertrag

Allgemeines zum Lehrvertrag Der Lehrvertrag ist ein bedürfnisgerecht ausgestalteter Arbeitsvertrag, der den Besonderheiten des Lehrverhältnisses Rechnung trägt. Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die... weiterlesen