Prospekt
Es gelten die allgemeinen Regeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ zum Prospekt. » PROSPEKT ... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Regeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ zum Prospekt. » PROSPEKT ... weiterlesen
Der Immobilienfonds – unabhängig von der jeweiligen Rechtsnatur / Rechtsform – hat sich als Anlageklasse etabliert und bewährt. Weiterführende Informationen Broschüre der Swiss Funds Association... weiterlesen
Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres... weiterlesen
Der Immobilienfonds ist nebst der Immobilienaktiengesellschaft und den Immobilien-Anlagestiftungen (Immobilien-AST) einer der verbreitetsten Rechtsträger für die institutionelle Immobilienanlage. Beispiele Swissinvest Real Estate Funds IMMOFONDS La... weiterlesen
Auch beim Immobilienfonds ist beim „Institutsträger“ zu unterscheiden zwischen: Schuldvertraglicher Ausgestaltung Vertraglicher Anlagefonds Gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) Weiterführende Informationen » Immobilien-Aktiengesellschaft »... weiterlesen
„Immobilienfonds sind offene kollektive Kapitalanlagen, die ihre Mittel in Immobilienwerten (sog. „Fondsimmobilien“) anlegen“ [KAG 58 / Legaldefinition]. Die Charakteristika sog. „kollektiven Immobilienanlage“ sind: Offene kollektive... weiterlesen
Der „Exkurs zum Immobilienfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Immobilienfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“: Begriff Rechtsnatur / Rechtsform Verbreitung... weiterlesen
Der „Exkurs zum Effektenfonds“ beschränkt sich so weit möglich auf die Besonderheiten des Effektenfonds in der Form eines „Vertraglichen Anlagefonds“. Begriff Staatsverträge Verbreitung Open End-Prinzip... weiterlesen
Beim Vertraglichen Anlagefonds sind zum Schutze der Anleger zu beachtenden Aspekte stichwortweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Folgenden: Aufklärungspflicht als Effektenhändler? Hinweispflicht auf... weiterlesen
Besteuerung des Sondervermögens? Der „Vertragliche Anlagefonds“ wird ganz dem Grundsatze „same business, same rules“ nach besteuert. Der transparente Besteuerungsmodus ist beim Bund und bei allen... weiterlesen
Das Rechtsverhältnis des „Vertraglichen Anlagefonds“ kann beendet werden durch: jederzeitiges Rückgaberecht Zwangsrückauf Weiterführende Informationen » FONDSVERTRAG » ANLEGER: Jederzeitiges Rückgaberecht » ANLEGER: Zwangsrückkauf... weiterlesen
Grundlagen KAG 88: Bewertung zum Verkehrswert KKV-finma 57 ff. Allgemein Hinsichtlich der Bewertungsregeln ist zu beachten: Bewertung zu Verkehrswerten Börsenkotierte Titel zu Kursen des Hauptmarktes... weiterlesen
Grundlage KAG 89: Jahres- und Halbjahresbericht KKV-finma 74 ff. KKV-finma 67 ff. Allgemein Für die Rechenschaftslegung gelten folgende Prinzipien: Zeitpunkt Halbjahresbericht 2 Monate nach Ablauf... weiterlesen
Grundlagen OR 957 ff.: Die kaufmännische Buchführung KAG 87: Risikoverteilung und Beschränkungen KKV 52: Zweck KKV-finma 67 ff. Es sind folgende Regeln zu beachten: Grundsatz... weiterlesen
Grundlage KAG 25 Abs. 3 KKV 35: Absonderung des Fondsvermögens KAG 133: Aufsichtsinstrumente KAG 96 Abs. 1 lit. c Ziff. 2 (Auflösung) Mindestvermögen des Vertraglichen... weiterlesen
Die Stellung des Anlegers beim „Vertraglichen Anlagefonds“ wird durch folgende Aspekte geprägt: Zeichnung Anleger bei Fondsleitung Zeichnungsgrundlagen Prospekt Kapitalanlagevertrag (Fondsvertrag) Zeichnungsschein Bekanntgabe Nettoinventarwert Einzahlung Grundsatz... weiterlesen
Grundlage KAG 73: Aufgaben KAG 14: Bewilligungsvoraussetzungen KAG 20 Abs. 1 lit. a (Grundsätze) OR 394 ff.: Der einfache Auftrag KKV 116 Abs. 5 (Auflösung... weiterlesen
Grundlagen KAG 31: Delegation von Aufgaben EBK-RS 96/5 Zu den Delegationsmöglichkeiten und –beschränkungen ist folgendes festzustellen: Delegation Delegationskompetenz Fondsleitung Delegationsgegenstände Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs.... weiterlesen
Eine ordentliche und sorgfältige Fonds-Mandatsführung durch die Fondsleitung bedingt die Erfüllung bestimmter Anforderungen, die zugleich die Bewilligungsvoraussetzungen sind: Organisation Aktiengesellschaft Mindest-Aktienkapital: CHF 1 Mio. Voll-Liberierung... weiterlesen
Für die bei jedem vertraglichen Anlagefonds zwingend vorgeschriebene Fondsleitung bestehen folgende Prinzipien: Aktiengesellschaft (als Gesellschaftsform) Hauptzweck Ausübung des Fondsgeschäfts Selbständige Verwaltung eines oder mehrerer Anlagefonds... weiterlesen