Grundlagen
Allgemein
Hinsichtlich der Bewertungsregeln ist zu beachten:
- Bewertung zu Verkehrswerten
- Börsenkotierte Titel zu Kursen des Hauptmarktes (Hauptbörse)
- Nicht börsenkotierte Titel ohne aktuelle Kurse zum Preis, der bei einem sorgfältigen Verkauf im Bewertungszeitpunkt erzielt werden könnte
- Private Equity-Investments zu den internationalen Standards oder zu den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Grundsätzen
Vgl. ferner KKV-finma 57 ff.
Weiterführende Informationen
» STEUERN
Immobilienfonds
- Grundstücke sind zu Verkehrswerten in die Vermögensrechnung einzusetzen [vgl. KAG 90 Abs. 2]
- Hinsichtlich der Schätzungsmethoden und der angewandten Kapitalisierungs- und Diskontierungssätze vgl. KAG 90 Abs. 4.