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Vertragliche Anlagefonds

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MINDESTVERMÖGEN

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Mindestvermögen des Vertraglichen Anlagefonds

Hinsichtlich des Mindestvermögens des „Vertraglichen Anlagefonds“ sind zu beachten:

  • Ausweis eines Mindestvermögens von CHF 5‘000‘000
    • für den Anlagefonds als Ganzes
    • für das Teilvermögen eines Umbrella-Fonds
  • 1. Jahresfrist seit Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für die Auflage zur Zeichnung
  • 2. Jahresfrist für die Erreichung des Mindestvermögens
  • Fristverlängerung und Anzeigepflicht an die Aufsichtsbehörde (AB) bei Nichterreichung zur Herstellung bzw. Wiederherstellung des Mindestvermögens
  • Nach unbenütztem Ablauf der Fristerstreckung wird AB die Auflösung des Anlagefonds verfügen.

Weiterführende Informationen

Fristerstreckungsgesuche sind unbedingt vor Fristablauf einzureichen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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