Grundlagen
- OR 957 ff.: Die kaufmännische Buchführung
- KAG 87: Risikoverteilung und Beschränkungen
- KKV 52: Zweck
- KKV-finma 67 ff.
Es sind folgende Regeln zu beachten:
Grundsatz
- Gesonderte Buchführung für jede offene Kapitalanlage [vgl. KAG 87]
- Buchführungspflicht
- Halbjahres- und Jahresberichte [KAG 89 ff.]
- Ermöglichung der Rechenschaftsablage, die die tatsächlichen Verhältnisse und den Erfolg (oder Misserfolg) wiedergibt
- nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung [vgl. OR 957 bis OR 963]
- Vorbehalt
- Spezifische Vorschriften von KAG, KKV oder KKV-finma
- Vorbehalt
- Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung [vgl. OR 662a, KAG 87 und KKV-finma 52 Abs. 1]
- Berücksichtigung der steuerlichen Erfordernisse [vgl. KKV-finma 52 Abs. 6]
- Buchführungspflicht
Besonderheiten des Vertraglichen Anlagefonds
- Jahresrechnungen des Vertraglichen Anlagefondessind so zu führen, dass
- die Rechenschaftsablage ein Bild vermitteln kann bezüglich
- der tatsächlichen Vermögenslage des Anlagefonds
- des Erfolgs des Anlagefonds
- die Rechenschaftsablage ein Bild vermitteln kann bezüglich
- Vgl. KKV-finma 52 Abs. 6.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AnlegerschutzEinleitung zum AnlegerschutzAutoren:RetrozessionEinleitung zur Retrozession / KickbacksAutoren:Blockchain und Distributed Ledge...Einleitung zu Blockchain und «Distrib...Autoren:Churning / Twisting / OvertradingEinleitung zu Churning / Twisting / Overtr...Autoren:UnternehmensfinanzierungEinleitung zur UnternehmensfinanzierungAutoren:Geldwäscherei / GeldwäschereigesetzEinleitung zum Geldwäschereigesetz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht