Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“:
Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen
- Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres [vgl. KAG 66 Abs. 2]
- Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel [vgl. KAG 67]
- Beeinflussungsverbot
- Kein Insiderhandel (Insiderverbot)
- Vermeidung von Interessenkonflikten
Ausnahme
- Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
- Voraussetzungen
- Schriftliche Aufforderung des Anlegers zur vorzeitigen Rückzahlung mit der Kündigung
- Gleichzeitige Befriedigung aller, die vorzeitige Rückzahlung verlangenden Anleger
- Auszahlung nach Abschluss des betreffenden Rechnungsjahres
- Voraussetzungen