StPO 121 / StGB 110 Abs. 1 Art. 121 StPO bestimmt in Verbindung mit Art. 110 StGB, wer als Rechtsnachfolger einer Privatklägerschaft an einem Strafverfahren teilnehmen kann. Das Bundesgericht (BGer) hatte nun die Frage zu prüfen, ob die gesetzlichen Erben (Nichte und Neffe) strafprozessual in die Rechtstellung ihrer nach Berufungserklärung verstorbenen Tante eingetreten sind. Das BGer verneinte die […]
Privatstrafklageverfahren: Keine Rechtsnachfolge für nicht nahe Erben