Angesichts der sog. „SWISS RE-Rechtsprechung“ (BGer 4A_361/2020) hat das Institut für geistiges Eigentum (IGE) seine sog. „WDL-Einschränkungspraxis“ geändert: Hinterlegung Wird ein Zeichen mit einer Schweizer Herkunftsangabe für Dienstleistungen hinterlegt, kann es ohne geografische Einschränkung der Dienstleistungsliste eingetragen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Bei Privatpersonen und Einzelunternehmen Der (Wohn-)Sitz des Hinterlegers ist in der Schweiz Bei […]
Zeichen mit Schweizer Herkunftsangabe: Praxisänderung des IGE bei der Waren- und Dienstleistungsliste (WDL)