StPO 135 Abs. 3 Die im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung von StPO 135 nicht vom urteilenden Gericht, sondern von dessen Vorsitzenden festgelegte Entschädigung ist nicht nichtig. Vorliegend hatte das Bezirksgericht Bremgarten in seinem Urteil in der Sache lediglich festgehalten, dem Beschwerdeführer werde eine Entschädigung zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. Die Höhe der Entschädigung setzte jedoch […]
Zuständigkeit für die Entschädigung der amtlichen Verteidigung