ZGB 286 Abs. 2; ZPO 284 Abs. 3 + ZPO 219 ff. Im konkreten Fall ging es um Ansprüche betreffend Volljährigenunterhalt. Es stand die Abänderung von im Rahmen eines eherechtlichen Verfahrens über die Volljährigkeit des Kindes hinaus festgelegten Kinderunterhaltsbeiträgen an. Das Kind war inzwischen volljährig. Die Rechtsmittelinstanz erwog, dass nicht die Regeln des eherechtlichen (Verbund-) […]
Abänderung des Scheidungsurteils beim Volljährigenunterhalt: Verfahrensart