Befristungserweiterung: vom 01.09.2020 bis 30.06.2021 Der Bundesrat (BR) hat am 28.10.2020 die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit der Änderung wird Mitarbeitern auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 01.09.2020 in Kraft. Im Einzelnen: Ausgangslage Das Parlament hat am 25.09.2020 beschlossen, das Covid-19-Gesetz zu erweitern, um Mitarbeitern […]
Coronavirus (COVID-19): Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeiter auf Abruf bis 30.06.2021
