Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern 2015 Einleitung In casu ging es um Aufrechnungen zufolge geldwerter Leistungen im Rahmen der Nullveranlagung. Sachverhalt und Erwägungen Legt das zuständige Steueramt den steuerbaren Gewinn unter Berücksichtigung einer Verlustverrechnung auf CHF 0.00 fest, hat die betreffende juristische Person gemäss herrschender Rechtsprechung kein Feststellungs- oder Rechtsschutzinteresse, welches sie zur Anfechtung […]
Null-Veranlagung und fehlendes Feststellungs- und andersartiges Rechtsschutzinteresse