Das Kantonale Steueramt Zürich (KStA ZH) hat am 09.09.2020 eine Mitteilung veröffentlicht, wonach unselbständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten, zB Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten, so abziehen könnten, wie wenn sie ohne COVID-19 angefallen wären. Der Abzug werde nicht um Homeoffice-Tage gekürzt. – Im Gegenzug sei aber ein Abzug für Homeoffice-Kosten […]
Steuererklärung 2020: Berufsauslagen + Corona – Arbeitsweg- und Verpflegungskosten c. Home-Office-Kosten
