OR 321d + OR 328 Einleitung Tattoos sind grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit. Nachdem heute Tattoos keinen Seltenheitscharakter mehr haben, ist es seitens des Arbeitgebers wichtig, diesbezüglich klare Regeln aufzustellen. Arbeitgeber können das Thema im Bewerbungsgespräch, im Arbeitsvertrag, in allgemeinen Arbeitsbedingungen und in einem Betriebsreglement oder durch Weisung zum Gegenstand machen. Je später das Thema angegangen […]
Tattoo-Verbot am Arbeitsplatz?
