OR 255 Abs. 2, OR 266 Ab. 1 und ZGB 2 Dient die Befristung eines Wohnungs-Mietvertrages einzig der Umgehung von mietrechtlichen Schutzbestimmungen, ist sie rechtsmissbräuchlich. Für den Nachweis des Rechtsmissbrauchs genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit im Einzelfall. Gewichtige Indizien für einen Rechtsmissbrauch sind kumulativ: Vermieter bietet bei Wohnungsnot systematisch nur noch befristete Mietverträge an, obwohl der […]
Mietwohnungen: Verpönte Kettenmietverträge
