Teil-Privatisierung? Einleitung Das schweizerische Notariatswesen ist historisch bedingt kantonal und unterschiedlich geregelt. Die Beurkundungsbefugnis wird verliehen: Staatliche Urkundspersonen Private Urkundspersonen Die Notariatsstrukturen sind wie folgt differenziert: Freiberufliches Notariat Amtsnotariat Andere Systeme (v.a. Kombinationssysteme) Zum Überblick Übersicht Notariatswesen Schweiz Das sog. „Kombinationssystem“ liegt im Trend: In den vergangenen Jahren haben – mit Ausnahme von Schaffhausen – […]
Beurkundungskompetenz auch für Zürcher Anwälte?
