OR 261 Abs. 2 lit. a; OR 271a Abs. 3 lit. a; OR 272 Abs. 2 lit. d Ein dringender Eigenbedarf als Voraussetzung für die Durchbrechung der KÜNDIGUNGS-Sperrfrist oder für eine vorzeitige KÜNDIGUNG nach der Handänderung kann nur von natürlichen Personen geltend gemacht werden. Das Interesse eines Alleinaktionärs einer Vermietergesellschaft am Bezug der Wohnung kann […]
Eigenbedarf bei natürlichen und juristischen Personen
