Fristverlängerung bei Mietzins-Zahlungsrückständen von 30 auf 90 Tage + Zulässigkeit von Umzügen Der Bundesrat hat am 27.03.2020 Massnahmen im Mietrecht im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus geprüft und folgendes beschlossen: Mietzinsrückstände bei Wohn- und Geschäftsmieten Der Bundesrat hat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert, und zwar […]
Coronavirus (COVID-19): Massnahmen im Mietrecht