OR 425 ff. Vermag die Kommittentin nicht die Abrede eines Mindestverkaufspreises nachzuweisen, darf die Kommissionärin den Oldtimerverkauf zum „bestmöglichen Preis“ vornehmen. Quelle BGer 4A_226/2019 vom 18.11.2019 Weiterführende Informationen BGer 4A_226/2019 vom 18.11.2019 | bger.ch Kommission Einkaufs- und Verkaufskommission […]
Oldtimer-Verkauf durch Kommissionärin