BüG 50 Abs. 1, aBüG 27 Abs. 1, SchKG 149a Nach einer Beurteilung der Anwendung intertemporalen Rechts bzw. zur Anwendung des alten Bürgerrechts befasste sich das Bundesgericht mit den Voraussetzungen zur erleichterten Einbürgerung. Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung ist ein einwandfreier finanzieller bzw. betreibungsrechtlicher Leumund: Ungelöschte, vor weniger als 5 Jahren ausgestellte Verlustscheine stehen einer […]
Erleichterte Einbürgerung: Erfordernis einwandfreien betreibungsrechtlichen Leumunds