In einem qualifizierten Arbeitszeugnis sind längere Zeitunterbrüche zu erwähnen, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses erheblich sind und ihre Nichterwähnung einen falschen Eindruck über die dabei erworbene Berufserfahrung entstehen lässt. Im Falle zu erwähnender Arbeitsunterbrüche sind auch die Abwesenheitsgründe anzuführen. Die Beschwerdeführerin war während 11 Monaten ihrer insgesamt 24 Monate dauernden Anstellung abwesend, […]
Arbeitszeugnis: Erwähnung von Arbeitsunterbrüchen
