Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die 2019 vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes, wonach Auflagen und Weisungen nicht selbstständig angefochten werden können, abgewiesen. Die beanstandete Bestimmung sei mit der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie vereinbar. Gemäss § 21 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14.06.1981 (SHG; 851.1) darf die wirtschaftliche Hilfe mit Auflagen und Weisungen […]
Zürcher Sozialhilfegesetz: Beschwerde gegen neues Recht, wonach Auflagen + Weisungen nicht selbständig anfechtbar sind, abgewiesen
