ZGB 28b Abs. 1 Sachverhalt und Erwägungen Das Bundesgericht hatte im Fall 5A_429/2017 zu beurteilen, ob die vorangehend erlassenen Massnahmen zum Schutz vor Stalking korrekt waren. Gemäss herrschender Lehre und Rechtsprechung unterliegen die Verbote nach ZGB 28b folgenden Grundsätzen: Verhältnismässigkeitsprinzip Bestimmtheitsgebot. Ein Ortsverbot, beschränkt auf zwei kleine Ortschaften in Luzern und in Fribourg, wurde als […]
Kontaktverbot wegen Nachstellungen (Stalking): Verhältnismässigkeit und Bestimmtheit
