USG 32bbis Abs. 1 Mit Urteil 4A_67/2017 entschied das Schweizerische Bundesgericht, dass als lnhaber eines Grundstücks nach USG 32bbis einzig diejenige Person gelten könne, welche Eigentümer des fraglichen Grundstücks oder lnhaber eines beschränkten dinglichen Rechts am fraglichen Grundstück sei. Voraussetzungen der speziellen, privatrechtlichen Haftpflicht, die ihm Rahmen von USG 32bbis Abs. 1 eingeführt wurde, sei […]
Aushubmaterial-Entsorgungskosten: Keine Aktivlegitimation nach USG 32bbis für bloss obligatorisch Berechtigte