Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 09.04.2019 den Kantonalen Verwaltungen empfohlen, keine „Schutzgebühren“ für die Abgabe von Ausschreibungsunterlagen zu verlangen. Nach Ansicht der WEKO beschränken die sog. „Schutzgebühren“ den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen. Nach Ansicht der WEKO stellt das Erheben von „Schutzgebühren“ bei öffentlichen Beschaffungen in der Regel einen Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz (BGBM) dar. Interessierte […]
WEKO: Schutzgebühren für die Abgabe von Ausschreibungsunterlagen beschränken unzulässiger Weise den Wettbewerb