StPO 393 Abs. 1 lit. b + StPO 101 Abs. 3 Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Gründer und Leiter einer Sterbehilfeorganisation beim Einzelgericht Anklage wegen strafbarer Beihilfe zum Selbstmord und Wucher erhoben. Vor Durchführung der Hauptverhandlung ersuchte ein Vorstandsmitglied der schweizerischen Sektion einer Pro-Life-Organisation um Akteneinsicht im Strafverfahren. Das Einzelgericht wies das Gesuch ab. […]
Keine Akteneinsicht unbeteiligter Dritter vor Hauptverhandlung