SchKG 12 und SchKG 159 Eine in Betreibung gesetzte Forderung kann jederzeit bezahlt werden, selbst nach Ausstellung der Konkursandrohung. Der Schuldner hat das Recht, bis zum letzten Moment Zahlung leisten zu können. Quelle ZÜRICH, Obergericht, 05.12.2017 = BlSchK 82 (2018) Nr. 39, S. 199 ff. PS 170 266 Art. 12 SchKG I. Zahlungen an das […]
Bis zur Konkurseröffnung jederzeitige Zahlung an Betreibungsamt möglich