OR 168 Abs. 1 / ZPO 250 lit. a Ziff. 6 Die Beschwerdeführerin rügte gemäss BGE 143 III 102 ff. beim Bundesgericht, die Vorinstanz habe ihren Eventualantrag, der Beschwerdegegnerin Frist zur Klageeinleitung anzusetzen, zu Unrecht abgewiesen. Das Bundesgericht resümierte, dass OR 168 (als Spezialfall von OR 96) zur Anwendung gelange, wenn strittig sei, wem eine […]
Prätendentenstreit: ZPO enthält keine Grundlage für eine Klagefristansetzung nach Hinterlegung
