Abweichung von der 10-/16-Regel im neuen Kindesunterhaltsrecht Das Kantonsgericht St. Gallen hat, was den konkreten Betreuungsanspruch des Kindes anbelangt, die bis anhin geltende 10/16-Regel (vgl. Kindsrecht – Neues Kindesunterhaltsrecht: brüchige 10/16-Regel) modifiziert und den Altersstufen gemäss Betreibungsrecht angepasst: Bis zum vollendeten 6. Altersjahr des jüngsten Kindes wird vom betreuenden Elternteil keine Erwerbstätigkeit erwartet ab dem […]
Kindesunterhalt: Elternerwerbstätigkeit ab Kindesalter von 6 Altersjahren zu 35% und ab 12 Altersjahren zu 55% zumutbar
