Kein Anspruch auf Beibehaltung des bisherigen Strassen-Gemeingebrauchs Nicht alle Gewerbebetriebe können gleich günstig gelegen sein. Dies liege in der Natur der Sache, musste sich die Beschwerdeführerin vom Bundesgericht erklären lassen. Die Beschwerdeführerin hatte ein neues Verkehrsregime der Stadt Kreuzlingen, welches zu einer Verkehrsberuhigung führen sollte, angefochten und erhielt zwar beim Departement für Bau und Umwelt […]
Verkehrsregimeänderung – Umsatzeinbusse ist hinzunehmen
