SchKG 85a Der allenfalls vorhergehende Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung ist für den Richter, der über die Klage betreffend Feststellung einer Nichtschuld nach SchKG 85a zu entscheiden hat, nicht bindend. Der Rechtsöffnungsrichter erlässt kein materielles Urteil, d.h. er entscheidet nicht über den Bestand der in Betreibung gesetzten Forderung, sondern nur über deren Vollstreckbarkeit (vgl. auch BGE […]
Feststellung Nichtschuld: Keine Bindungswirkung des Rechtsöffnungsentscheids für den Feststellungsrichter