„Eine einmalige Möglichkeit“ Seit 2010 haben in der Schweiz die Steuerpflichtigen die einmalige Möglichkeit, mittels einer Selbstanzeige ohne die Folgen einer Strafsteuer das nicht deklarierte Einkommen und Vermögen nachträglich den Steuerbehörden mitzuteilen und zu versteuern. Die Voraussetzungen einer solchen straflosen Selbstanzeige sind: Freiwillige Selbstanzeige des Steuerpflichtigen Erstmalige Selbstanzeige des Steuerpflichtigen Steuerhinterziehung darf den Steuerbehörden nicht […]
Steueramnestie: Die Voraussetzungen
