OR 257a Abs. 2, OR 257b Abs. 2; VMWG 4 Abs. 1 und 2 Die Quintessenz eines Nebenkostenstreits im „Luzernischen“ ist zusammengefasst: Nebenkostenabrede Nebenkosten dürfen dem Mieter nur bei entsprechender, ausdrücklicher Parteivereinbarung gesondert belastet werden Separater Nebenkostenersatzanspruch Nebenkosten sind nur dann nicht im Nettomietzins inbegriffen, wenn die Parteien dies ausdrücklich so vereinbart haben Festlegung der […]
Nebenkosten: Abrechnungspflicht des Vermieters?
