OR 718a Abs. 2 + HRegV 119 Abs. 1 lit. g – Bestätigung der Rechtsprechung Im Handelsregister können Kollektivunterschriften, bei denen die zur gemeinsamen Unterzeichnung befugten Personen namentlich bezeichnet werden, eingetragen werden. Eine solche Beschränkung der Zeichnungsberechtigung ist im Lichte der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung von BGE 121 III 368 und der neuen Handelsregisterverordnung (HRegV) zulässig. […]
Handelsregister: Kombinationen von Kollektivunterschriften
