Weil sich die Zinsen unverändert auf einem historisch tiefen Niveau bewegen würden, hat sich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) entschieden, für das Kalenderjahr 2019 den Vergütungszinssatz für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer bei 0 % zu belassen. Der Verzugs-/Rückerstattungszinssatz bleibe ebenfalls unverändert bei 3 %. Entwicklung der Zinssätze 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Vergütungszins […]
Unveränderter Vergütungszinssatz (0 % p.a.) und gleich gebliebener Verzugszinssatz (3 % p.a.)