Das Arbeitsrecht umfasst die Teilrechtsgebiete Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und Normalarbeitsvertrag. Grundsätzlich finden sich die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts im Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR). Die arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen werden aber nicht nur durch das Gesetz bestimmt. Daneben bestehen Regelungen besonderer Art wie Vorschriften in Gesamtarbeitsverträgen, Betriebsordnungen oder dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das Informationsportal zum Arbeitsrecht in […]
Arbeitsrecht in der Schweiz
