Am 18. April 2012 hat der Bundesrat entschieden, in Bezug auf die Personenfreizügigkeit die Ventilklausel gegenüber den EU-8-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn anzurufen. Im Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU ist eine Ventilklausel vorgesehen. Diese Klausel ermöglicht es der Schweiz, bis ins Jahr 2014 auf die Zuwanderung aus den EU-8-Staaten […]
Personenfreizügigkeit: Anrufung der Ventilklausel
